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KASKO KFZ

Per Kasko KFZ absichern

Es gibt im KFZ Bereich zwei verschiedene Typen der Kasko Versicherung, zum einen die Vollkaskoversicherung, zum anderen die Teilkaskoversicherung. Beide gehören zu den freiwilligen Versicherungen, nur die KFZ-Haftpflicht ist eine zwingende Versicherung.

Bei der KFZ Teilkaskoversicherung wird das versicherte Fahrzeug nur gegen bestimmte Risiken versichert, dazu gehören Feuer, Sturm, Hagel, Diebstahl, Überschwemmung und zusätzlich noch Glas- und Wildschäden. Die Vollkaskoversicherung bietet Schutz gegen alle in der Teilkaskoversicherung versicherten Risiken und zusätzlich noch gegen Schäden, die der Versicherungsnehmer unabsichtlich am eigenen Wagen verursacht, beispielsweise bei einem selbstverschuldeten Unfall, wenn der Versicherungsnehmer einem anderen Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt nimmt. Schäden durch Vandalismus sind ebenfalls nur in der KFZ Vollkaskoversicherung versichert. Ein Vandalismus-Schaden liegt zum Beispiel vor, wenn der Lack des versicherten Autos von einem Unbekannten zerkratzt wird.

Die Teilkasko ist deutlich günstiger als die Vollkaskoversicherung und wird auch nach einem anderen System berechnet. Die Prämie ist grundsätzlich immer mit 100% festgelegt, es gibt keine Schadenfreiheitsklassen wie in der Kfzhaftpflicht oder Vollkasko, man wird bei einem Schaden auch nicht hochgestuft. Dies geschieht nur bei der Vollkaskoversicherung, hier wird analog zu den Schadenfreiheitsklassen in der KFZ-Haftpflicht der Beitrag berechnet und im Schadenfalle wird es entsprechend teurer.

In einer Vollkaskoversicherung ist immer eine Teilkaskoversicherung enthalten und bei einem Schaden, der über die Teilkaskoversicherung abgerechnet werden kann, wird die Prämie ebenfalls nicht erhöht - dies ist eine Grundregel in der Kaskoversicherung.

Um die Kasko Versicherungen bezahlbar zu machen, wird in der Regel eine gewisse Selbstbeteiligung pro Schadenfall vereinbart, die in Deutschland am häufigsten anzutreffende Kombination sind 300€ Selbstbeteiligung in der Vollkasko und 150€ SB in der Teilkaskoversicherung. Wird nur eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen, ist auch ein Vertrag ohne SB möglich.


Vollkaskoversicherung für das Kraftfahrzeug






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