Der bekannte Automobilhersteller BMW bietet in seinem Sortiment unterschiedliche Versicherungstypen für das eigene Kfz an. Selbstverständlich beziehen sich solche Tarife ausschließlich auf von den bayrischen Motorenwerken entwickelte Fahrzeuge. Der Anbieter wirbt damit, dass Vorfälle im täglichen Straßenverkehr vollkommen unverhofft eintreten und teilweise horrende Folgekosten nach sich ziehen können. Wer in einem solchen Fall jedoch in alle Richtungen abgesichert erscheint, kann von einer großzügigen Übernahme der anfallenden Kosten profitieren. Wenn man den hoch angepriesenen Werbeversprechen von BMW Glauben schenken darf, soll deren Tarif Top Cover einen vorteilhaften Versicherungsschutz für potentielle Kunden bereithalten. Mit diesem Tarif soll eine Automobilversicherung der Extraklasse zur Verfügung gestellt werden, welche eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen anbietet. Der Vertragspartner ist in diesem Fall die ERGO Versicherungs AG, welche zugleich als eingetragener Risikoträger fungiert.
Die vom Anbieter benannten Vorzüge der BMW Top Cover KFZ-Versicherung
Potentielle Kunden der BMW Top Cover erhalten eine volle Kaufpreiserstattung bei einem eintretenden Totalverlust des eigenen BMW-Fahrzeugs durch einen Unfall oder einen Diebstahl. Dies gilt jedoch ausschließlich 24 Monate nach der Erstzulassung des Autos. Es muss ebenfalls beachtet werden, dass diese Regelungen nur dann in Kraft tritt, wenn sich der Versicherungsnehmer erneut für ein Fahrzeug von BMW entscheidet. Ein weiterer Vorteil soll die Halbierung der Selbstbeteiligung bei der Durchführung einer Reparatur in einer Vertragswerkstatt von BMW sein. Hieran ist die zweite Bedingung geknüpft. Es müssen ebenfalls ausschließlich Original-Bauteile für anfallende Reparaturen verwendet werden. Ein weiterer Punkt betrifft die BMW-Sonderausstattungen sowie das Original-BMW-Zubehör. Diese sind in unbegrenzter Höhe beitragsfrei mitversichert. Allerdings muss hierbei beachtet werden, dass die Regelungen nicht auf Komponenten von BMW Protection zutrifft.
Wer sich für diese Versicherung entscheidet, kann zusätzlich von einem Auslandsschadenschutz profitieren. Wenn es außerhalb von Deutschland zu einem Unfall oder einer Beschädigung am eigenen Fahrzeug kommen sollte, wird dieser Fall nach deutscher Schadensregulierung behandelt. Dies setzt jedoch voraus, dass die Beschädigung von einem ausländischen Unfallgegner verursacht wurde, welcher hierfür haftet. Hinzu kommt, dass eine maximale Deckungssumme von 100 Millionen Euro je Schadensereignis pauschal für Sach-, Vermögens- und Personenschaden bei der Haftpflicht-Versicherung vom Versicherer getragen wird. Bei Letzerem werden bis zu acht Millionen Euro pro Person übernommen. Ein weiterer Vorteil soll es sein, dass keinerlei Nutzungsabschläge für Teile gefordert werden. (26.03.2011) |