Mittlerweile haben alle großen Autohersteller eigene Banken und Versicherungen. So können sie alle Dienstleistungen rund um das Auto aus einer Hand anbieten. Ford macht da keine Ausnahme und bietet gemeinsam mit der GARANTA Versicherungs-AG eine KFZ- / Auto-Versicherung an. In der Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt die Ford-Versicherung maximal 100 Millionen Euro pauschal für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Kostenlos ist eine Insassen-Unfallversicherung enthalten. Die Ford-Versicherung kommt auch für Unfälle mit Mietwagen im europäischen Ausland auf. Zusätzlich kann der Versicherungsnehmer die Option Rabattschutz wählen. Das bedeutet keine keine Herabstufung in der Schadenfreiheitsklasse nach einem Unfall.
Der zweite Bereich einer Fahrzeugversicherung ist die freiwillige Kaskoversicherung. Vor allem die Vollkaskoversicherung, die die finanziellen Folgen von selbst verschuldeten Unfällen reguliert, ist für die Besitzer von Neufahrzeugen zu empfehlen. Innerhalb der ersten zwölf Monate wird bei einem Totalschaden oder bei Diebstahl des Fahrzeuges der Neupreis erstattet, bei Gebrauchtfahrzeugen gilt diese Regelung für die ersten sechs Monate. Gegen Aufpreis lässt sich die Neupreisentschädigung bis auf zwei Jahre ausweiten. Wie bei anderen Gesellschaften können auch bei der Ford-Versicherung die Beiträge durch eine Selbstbeteiligung gesenkt werden. Bei Ford werden die üblichen Werte halbiert, wenn das Fahrzeug in einer Ford-Werkstatt repariert wird, die maximale Selbstbeteiligung bei vollem Rabatt beträgt dann 250 Euro. Im Beitrag ist ebenfalls ein Schutzbrief enthalten. Ford zahlt bei allen Unfällen mit allen Tieren, andere Gesellschaften leisten nur bei Zusammenstößen mit Haarwild Schadenersatz.
Zusätzlich bietet die Ford-Versicherung eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung an. Diese bezahlt u.a. bei Verkehrsrechtssachen wie Bußgeldverfahren oder Gerichtsverfahren nach Verkehrsunfällen. Außerdem hilft sie, Schadenersatzansprüche nach Unfällen durchzusetzen oder unbegründete Forderungen abzuwehren. Eine Restschuldversicherung übernimmt die Raten der Fahrzeugfinanzierung bei längerer Krankheit oder bei Tod des Kreditnehmers. |